Wohnung mieten leicht gemacht

Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Wohnung? Der HEV Schweiz hilft Ihnen den Durchblick im Immobilienmarkt zu behalten. Zwar vermietet und vermittelt  der HEV Schweiz keine Wohnungen, hat aber mit Immoscout24 einen starken Partner an der Seite. Zudem finden Interessierte auf der Homepage alle wichtigen Informationen rund um die Wohnungssuche.

Budget im Auge behalten

Möchten Sie eine Wohnung mieten, sollten Sie bevor Sie mit der eigentlichen Wohnungssuche beginnen, die finanzielle Situation geklärt werden. Die allgemeine Faustregel besagt, dass nicht mehr als ein Drittel des monatlichen Nettoeinkommens für Mietkosten aufgewendet werden sollte. Mieter müssen sich bewusst sein, dass nebst dem Nettomietzins in aller Regel noch Nebenkosten dazu kommen. Dazu zählen z.B. Aufwendungen für Heizung, Wasser und Abwasser sowie Hauswartung oder Gartenpflege. Aber auch individuelle Verbrauchskosten für Strom, Telefon und Internet gehören zu den Nebenkosten. Generell gilt, eine Wohnung mieten in den gefragten Innenstädten der Schweiz wie etwa Zürich, Genf, Basel, Bern, Luzern oder St. Gallen bringt einen wesentliche höheren Mietzins mit sich, als bei Wohnungen in den ländlicheren Gegenden.

Mietkaution und Versicherung

Der Vermieter kann vom Mieter beim Abschluss des Mietvertrages eine Kaution verlangen. Die Sicherheitsleistung ist bei Wohnungsmieten von Gesetzes wegen auf drei Monatsmietzinsen beschränkt. Die Ausgaben für die Leistung der Kaution oder Versicherungsbeiträgen müssen bei der Budgetplanung ebenfalls berücksichtig werden.

Möchte man eine Wohnung mieten sind auch die Umzugskosten wesentliche weitere Kosten die berücksichtigt werden sollten. Ebenso allfällige Aufwendungen für Renovierung oder Einrichtung der neuen Wohnung.

Welche Fragen darf ich auf Anmeldeformularen stellen?

Der Vermieter hat das Recht, Referenzauskünfte über Neumieter einzuholen. Allen Mietinteressenten, die in Frage kommen, sollte deshalb ein Anmeldeformular für Mietinteressenten ausgehändigt werden. Zu den Anmeldeformularen für Mietinteressenten bestehen Richtlinien des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten, die zu berücksichtigen sind. Insbesondere ist darauf zu achten, dass auf dem Formular hinsichtlich des Zivilstandes nur gefragt werden darf, ob das Mietobjekt als Familienwohnung benutzt wird. Die Frage nach dem Einkommen ist zulässig, sofern nach Einkommenskategorien (z.B. 10‘000er Schritte) oder nach dem Verhältnis zwischen Mietzins und Einkommen gefragt wird.

Anmeldeformular

für Mietinteressenten